Rechtsprechung
EuGH, 06.10.2015 - C-517/14 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben - Eintragung der Bezeichnung "Edam Holland" - Hersteller, die die ...
- Europäischer Gerichtshof
Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben - Eintragung der Bezeichnung "Edam Holland" - Hersteller, die die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben - Eintragung der Bezeichnung "Edam Holland" - Hersteller, die die ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 03.09.2014 - T-112/11
- EuGH, 06.10.2015 - C-517/14 P
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16
Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf …
Der Gerichtshof hat für die durch die genannten Verordnungen eingetragenen geschützten geografischen Angaben "Gouda Holland" und "Edam Holland" im Hinblick auf die Regelungen in Art. 1 und Erwägungsgrund 8 dieser Verordnungen ausgesprochen, dass diese Angaben allein gegen eine Verwendung der Gesamtbezeichnung und nicht gegen eine Verwendung der Bestandteile "Gouda" und "Edam" geschützt sind (vgl. EuGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - C-519/14 P, juris Rn. 21 - Gouda Holland; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - C-517/14 P, StoffR 2016, 46 Rn. 21 - Edam Holland). - OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 176/15
Aceto Balsamico di Modena, Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz …
Mit Schriftsatz vom 06.04.2016 hat die Klägerin vorgetragen: Das Verständnis der Klägerin werde bestätigt durch die Entscheidungen des EuGH "Gouda Holland" (Beschl. v. 06.10.2015, C-517/15) sowie "Edam Holland" (C-517/14).Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Kommission bei anderen Verordnungen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung darauf hingewiesen hat, dass der Bestandteil einer Ursprungsbezeichnung weiterverwendet werden darf (vgl. EuGH, Beschl. v. 06.10.2015, C-517/14 P, Rn. 21 - Edam Holland;… Beschl. v. 06.10.2015, C-519/14 P Rn. 21 - Gouda Holland).
- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15
Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland …
Bei übereinstimmenden Formulierungen in den Erwägungsgründen und Bestimmungen der Verordnungen (EU) Nr. 1121/2010 und 1122/2010, die den geografischen Angaben "Edam Holland" und "Gouda Holland" Schutz gewähren, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Beschlüsse vom 6. Oktober 2015, C-517/14 P und C-519/14 P, jeweils Rn. 22) nämlich angenommen, dass eine Nichtigerklärung der vorgenannten Verordnungen den Käse unter den Bezeichnungen "Edam" bzw. "Gouda" vermarktenden Unternehmen keinen Vorteil verschaffen würde, weil diese u.a. für die Vermarktung von Käse weiterverwendet werden können. - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18
Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Dieser bedeutende Grundsatz wurde durch den Beschluss vom 6. Oktober 2015, Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse/Kommission (C-517/14 P, EU:C:2015:700), bestätigt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass in Anbetracht dessen, dass die Kommission in Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1121/2010 der Kommission vom 2. Dezember 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Edam Holland (g.g.A.)](20) zur Eintragung der Bezeichnung "Edam Holland" festgestellt hat, dass die Bezeichnung "Edam" eine Gattungsbezeichnung sei, dieses Wort ungeachtet der Eintragung der g.g.A. "Edam Holland" im Unionsgebiet weiterverwendet werden kann, sofern die im Rahmen der Rechtsordnung der Union geltenden Grundsätze und Regeln eingehalten werden.